Vorgaben IFAB | Swiss Football League
«One protocol - used by all» - Die Vorgaben des IFAB

Am 3. März 2018 beschloss das International Football Association Board (IFAB) nach einer zweijährigen Testphase, den Einsatz von Video Assistant Referees (VAR) ins Regelwerk aufzunehmen. Den nationalen Verbänden ist es freigestellt, ob sie den technisch aufwändigen Videobeweis nutzen oder nicht.
Die Einführung der VAR ist allerdings nur möglich, wenn die umfangreichen Protokolle des IFAB vollständig angewendet werden. Dabei müssen die technischen Anforderungen sowie alle Vorgaben des IFAB zur VAR-Ausbildung der Schiedsrichter erfüllt werden.
Letztlich bedarf es einer Abnahme aller Prozesse und einer schriftlichen Erlaubnis des IFAB und der FIFA, um den VAR im Meisterschaftsbetrieb einzusetzen. Ein Abweichen vom vorgegebenen Protokoll ist nicht möglich, ganz nach dem Motto:
«One protocol - Used by all»
Die VAR-Prinzipien
Der VAR kann den Schiedsrichter nur bei einem klaren und offensichtlichen Fehler unterstützen oder wenn der Schiedsrichter einen schwerwiegenden Vorfall übersehen hat.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf der VAR den Schiedsrichter ausschliesslich im Zusammenhang mit den vier folgenden, spielentscheidenden Situationen unterstützen:
![]() Tore und Vergehen, die einem Tor vorausgehen War das Tor korrekt? Ging ein unmittelbarer Regelverstoss der angreifenden Mannschaft voraus? Foulspiel? Handspiel? Abseits? Ball aus dem Spiel? | ![]() Penalty-Entscheidungen und Vergehen, die einem Penalty vorausgehen Nicht oder falsch geahndete Vergehen. Ging ein unmittelbarer Regelverstoss der angreifenden Mannschaft voraus? Foulspiel? Handspiel? Abseits? Ball aus dem Spiel? Regelverstoss innerhalb oder ausserhalb des Strafraums? |
![]() Vorfälle im Zusammenhang mit direkten Platzverweisen Nicht oder falsch geahndete Vergehen. Tätlichkeit (im Rücken des Schiedsrichters), Notbremse, grobes Foulspiel. (Achtung: nicht Überprüfung von Gelb-Roten Karten!) | ![]() Spielerverwechslungen Schiedsrichter erteilt einem falschen Spieler die Gelbe oder Rote Karte. |
In all diesen Situationen wird der VAR nur eingesetzt, nachdem der Schiedsrichter eine Entscheidung gefällt hat (einschliesslich der Entscheidung, das Spiel fortzusetzen), oder falls ein schwerwiegender Vorfall «übersehen», das heisst von den Spieloffiziellen nicht wahrgenommen wurde.
Weiter ist festzuhalten, dass trotz des Eingreifens des VAR immer der Schiedsrichter auf dem Feld die letzte Entscheidung trifft. Er muss auch immer eine Entscheidung treffen, ungeachtet der Tatsache, dass der VAR ihn unterstützt. Es ist auch immer der Feldschiedsrichter, der ein Review initieren kann. Der VAR kann ihm ein solches nur empfehlen. Die ursprüngliche Entscheidung des Schiedsrichters wird aber nur dann revidiert, wenn das Video unzweifelhaft zeigt, dass dem Schiedsrichter ein klarer Fehler unterlaufen ist.
Grundsätzlich existiert kein Zeitlimit für eine Überprüfung, da Richtigkeit wichtiger ist als Schnelligkeit. Wenn das Spiel zunächst weiterläuft und der Vorfall erst mit Verzögerung «reviewed» wird, bleibt jede Disziplinarstrafe, die in der Zwischenzeit ausgesprochen wurde, bestehen (ausgenommen Gelb für taktisches Foul und Rot wegen Notbremse). Wurde das Spiel nach einem Vorfall fortgesetzt, kann eine Situation nicht mehr «reviewed» werden (Ausnahme direkt Rot wegen Tätlichkeit, grober Unsportlichkeit)
Das Ziel all dieser Prinzipien ist es, das Spiel fairer und gerechter zu machen. Eine 100-prozentige Korrektheit bei allen Entscheidungen ist aber unmöglich zu erreichen, da dies den wesentlichen Spielfluss und die Emotionen des Fussballs zerstören würde. Die Maxime lautet:
«Minimum interference – Maximum benefit»
International Football Association Board (IFAB) | Die 12 Grundsätze des IFAB | Für Medienanfragen |
Das International Football Association Board (IFAB) ist ein internationales Gremium, das Änderungen der Fussballregeln berät und beschliesst. Hierzu treffen sich seine acht Mitglieder (vier FIFA-Mitglieder und je ein Vertreter der Verbände aus England, Nordirland, Schottland und Wales) einmal im Jahr. Für eine Regeländerung ist eine Mehrheit von sechs Stimmen erforderlich. Das IFAB hat seinen Sitz in Zürich. |
| Für alle Medienanfragen zum Bereich der Schiedsrichter hat der SFV einen virtuellen Briefkasten eingerichtet. An die Adresse refereeing[at]football.ch können alle Fragen zu den Änderungen der Fussballregeln und zum Einsatz des VAR gesandt werden. Am ersten Arbeitstag nach einer Spielrunde werden die Anfragen von einem Experten aus dem Schiedsrichterressort schriftlich beantwortet. |