Busse von 35’000 Franken gegen den FC St.Gallen 1879
24. Feb. 2026
BSL
Während des besagten Spiels wurden im Gästesektor mehrere Banner und Choreografien mit provozierenden und teils ehrverletzenden und beleidigenden Inhalten gezeigt. Darunter befanden sich auch Transparente mit gewaltverherrlichender beziehungsweise drohender Botschaft. Zudem wurden zahlreiche pyrotechnische Gegenstände gezündet, worauf die Partie wegen starker Rauchentwicklung zwei Mal unterbrochen werden musste.
Für diese Vorkommnisse verhängt die Disziplinarkommission eine Busse in der Höhe von 35'000 Franken. Bei der Bemessung der Strafe wurden das vorbildliche Verhalten des Klubs nach dem Spiel mit der Verurteilung der Vorkommnisse, der intensiven Aufarbeitung mit allen Anspruchsgruppen sowie den bereits angeordneten behördlichen Massnahmen berücksichtigt.
Zusätzlich wird dem FC St.Gallen 1879 die Weisung erteilt, den Inhalt des Entscheids innert 14 Tagen nach Rechtskraft auf seinen öffentlichen Kommunikationskanälen zu veröffentlichen und die offiziellen Fanclubs entsprechend zu informieren.
Gegen diesen Entscheid kann der Klub innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL Rekurs einreichen.


