Protest des FC Luzern wird abgewiesen

11. Aug. 2023

CSSL


Die Disziplinarkommission (DK) der Swiss Football League (SFL) weist den Protest des FC Luzern ab, der zu Beginn des Spiels gegen den FC Winterthur am 22. Juli 2023 (0:0) eingereicht und drei Tage später offiziell bestätigt wurde. Der Luzerner Klub war der Meinung, dass der Winterthurer Flügelspieler Samuel Ballet nach einem Platzverweis in einem Freundschaftsspiel für dieses Spiel gesperrt war. In ihrem Urteil stellt die DK fest, dass der Grundsatz der automatischen Sperre bei Platzverweisen nach einer Gelb-Roten oder direkten Roten Karten in Freundschaftsspielen gemäss Artikel 78 Absatz 3 RPO des SFV nicht gilt. In Absatz 6 der gleichen Bestimmung wird zudem festgehalten, dass bei Feldverweisen bei Freundschaftsspielen die zuständige Behörde (in diesem Fall die SFL) über eine allfällige Suspension oder Busse entscheidet. Der Entscheid der DK ist für die Instanzen der Swiss Football League endgültig.