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Der AC Bellinzona wird die Lizenz 2025/26 entzogen

09. Dez. 2025

DCL

Die Lizenzkommission der Swiss Football League verweigert ihre Zustimmung zum Verkauf des AC Bellinzona und entzieht dem Klub die Lizenz III. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von fünf Tagen Rekurs eingereicht werden.

Gemäss Artikel 8quinquies des Reglements der SFL für die Lizenzerteilung ist bei einem Kontrollwechsel eines Klubs die Zustimmung der Lizenzbehörden erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Eigentümerwechsel – selbst während der laufenden Saison und nach Abschluss des ordentlichen Lizenzierungsverfahrens – hinsichtlich seiner finanziellen und sportlichen Auswirkungen geprüft wird.

Im Fall der AC Bellinzona stellt die Lizenzkommission nach Abschluss des Verfahrens fest, dass die Voraussetzungen für die Bestätigung der dem Tessiner Klub am 19. Mai 2025 erteilten Lizenz III nicht erfüllt sind. Aufgrund der vom Klub eingereichten Unterlagen kann die unabhängige Kommission dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung – konkret im vorliegenden Fall des gesamten Aktienkapitals – durch Pablo Jesus Bentancur an Juan Carlos Trujillo Velasquez nicht zustimmen. Folglich wird der AC Bellinzona die Lizenz III und damit die Spielberechtigung in der dieci Challenge League entzogen.

Rekurs innert fünf Tagen möglich – mit aufschiebender Wirkung
Die Lizenzkommission hält fest, «dass der Klub über einen sehr langen Zeitraum verfügte, um sein Dossier zu erstellen und zu ergänzen sowie die fehlenden Unterlagen einzureichen, die zur Bestätigung seiner Lizenz hätten führen können».

Gemäss dem Reglement der SFL für die Lizenzerteilung kann gegen diesen Entscheid innerhalb von fünf Tagen bei der Rekursinstanz für Lizenzen ein Rekurs eingereicht werden. Während dieser Frist und auch im Falle eines Rekurses gilt die aufschiebende Wirkung, die es dem Klub ermöglicht, weiterhin am Spielbetrieb teilzunehmen.