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GCZ gegen Aarau – alle Infos zur Barrage 2025

22. Mai 2025

CSSL

DCL

Zum Saison-Abschluss kommt es zur mit Spannung erwarteten Barrage zwischen dem Grasshopper Club Zürich (11. der Credit Suisse Super League) und dem FC Aarau (2. der dieci Challenge League). In einem Hin- und Rückspiel wird der letzte verbleibende Platz in der höchsten Schweizer Spielklasse für die Saison 2025/26 vergeben.

Die Auslosung vom 28. März 2025 hat ergeben, dass der Vertreter der Credit Suisse Super League, der Grasshopper Club Zürich, im Hinspiel am Dienstag, 27. Mai um 20.30 Uhr Heimrecht hat. Da das Stadion Letzigrund bereits seit Längerem für ein Konzert reserviert ist, wird das Hinspiel der Barrage im Stadio Comunale di Cornaredo in Lugano ausgetragen. Das Rückspiel gegen den Herausforderer FC Aarau aus der dieci Challenge League findet am Freitag, 30. Mai 2025, um 20.30 Uhr im Stadion Brügglifeld statt.

Spielregeln und Rahmenbedingungen

Hier folgen die wichtigsten Informationen und Spielregeln für die letzte Entscheidung der Saison 2024/25:

  • Die Barrage wird in einem Hinspiel und einem Rückspiel ausgetragen.
  • Gesamtsieger ist derjenige Klub, der in beiden Spielen am meisten Tore erzielt hat (keine Auswärtstor-Regel).
  • Bei Gleichstand wird das Rückspiel um 2 x 15 Minuten verlängert. Erzielen beide Klubs in der Verlängerung die gleiche Anzahl Tore, entscheidet ein Elfmeterschiessen nach dem Rückspiel über den Gesamtsieg.
  • Die Auslosung am 28.03.2025 hat ergeben, dass der CSSL-Klub im Hinspiel Heimrecht hat.
  • Das Hinspiel findet am Dienstag, 27. Mai 2025, um 20.30 Uhr statt.
  • Das Rückspiel ist am Freitag, 30. Mai 2025, um 20.30 Uhr angesetzt.
  • Beide Spiele werden auf blue Sport live übertragen.
  • Die Barrage wird als eigener Wettbewerb gewertet, die Statistiken fliessen nicht in die verschiedenen Gesamtwertungen der Saison 2024/25 ein.
  • Die bisherigen Verwarnungen und die offenen Suspensionen aus Verwarnungen werden vor den Entscheidungsspielen gestrichen (Art. 79 Abs. 2 der Rechtspflegeordnung des SFV).
  • Gestützt auf Artikel 17, Abs. 1 und 3 des Reglements für den Spielbetrieb der SFL dürfen die Klubs für die beiden Entscheidungsspiele höchstens fünf Ausländer im Sinne des Wettspielreglements des SFV gleichzeitig einsetzen. Die Anzahl Ausländer auf der Mannschaftskarte ist nicht beschränkt.
  • Das Reglement für den Spielbetrieb der SFL erlaubt in Art. 25 bis für die beiden Entscheidungsspiele analog zur Meisterschaft fünf Auswechslungen. Bei Verlängerungen in Entscheidungsspielen darf jedes Team eine zusätzliche sechste Auswechslung vornehmen.
  • Der VAR (Video Assistant Referee) wird bei beiden Entscheidungsspielen eingesetzt.
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