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Die Rekursinstanz verweigert der AC Bellinzona die Lizenz

13. Mai 2026

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DCL

Die Rekursinstanz für Lizenzen der Swiss Football League (SFL) verweigert der AC Bellinzona die Lizenz in zweiter Instanz. Der Tessiner Klub stand bereits seit Montagabend sportlich als Absteiger fest.

Am 20. April 2026 hatte die Lizenzkommission der SFL zwölf Klubs der Brack Super League, neun Vertretern der dieci Challenge League sowie drei Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League – dem SC Kriens, dem SC Brühl SG und dem FC Biel-Bienne 1896 – die Spielberechtigung für die Saison 2026/27 erteilt.

Gleichzeitig verweigerte die erste Instanz der AC Bellinzona die Lizenz aufgrund der Nichterfüllung der finanziellen Kriterien.

Vor der Rekursinstanz gelang es der AC Bellinzona nicht, ihr Dossier entsprechend zu verbessern. Dem Klub wird die Lizenz daher auch in zweiter Instanz verweigert. An der sportlichen Situation ändert dieser Entscheid nichts, da der Tessiner Klub bereits seit Montagabend als Absteiger feststeht.