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Bellinzona erhält Lizenz in 2. Instanz – Schaffhausen und Kriens nicht

22. Mai 2025

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Die Rekursinstanz für Lizenzen der Swiss Football League (SFL) erteilt der AC Bellinzona die erforderliche Spielberechtigung für die Saison 2025/26. Dem FC Schaffhausen und dem SC Kriens wird die Lizenz auch in 2. Instanz verweigert.

Am 28. April 2025 hatte die Lizenzkommission der SFL den zwölf Klubs der Super League, acht Klubs aus der Challenge League sowie den beiden Aufstiegsaspiranten FC Biel-Bienne 1896 und FC Rapperswil-Jona aus der Promotion League die Spielberechtigung für die Saison 2025/26 erteilt.

Gleichzeitig verweigerte die 1. Instanz der AC Bellinzona und dem FC Schaffhausen aus der Challenge League und dem SC Kriens aus der Promotion League wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Finanzen oder aus verfahrenstechnischen Gründen die Lizenz.

Vor der Rekursinstanz gelang es der AC Bellinzona, das Lizenzgesuch aufzubessern, um nun für die nächste Saison in der Challenge League spielberechtigt zu sein.

Dem FC Schaffhausen und dem SC Kriens verweigerte auch die 2. Instanz die Spielberechtigung. Während die Munotstädter auch sportlich bereits als Absteiger feststanden, können die Zentralschweizer nach diesem Entscheid nicht in die Challenge League aufsteigen.

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