3-Punkte-Abzug gegen die AC Bellinzona bestätigt
22. Jan. 2025
SFL
DCL
Mit dem heutigen Entscheid bestätigt das Rekursgericht der Swiss Football League den ursprünglichen Entscheid des Präsidenten der Disziplinarkommission vom 16. Dezember wegen einer Verletzung der Informationspflicht gemäss dem Lizenzierungsreglement der SFL.
Zur Erinnerung: Der Tessiner Klub hatte die Bestätigung über die Zahlung der Sozialabgaben für den Monat September trotz einer gewährten Nachfrist nicht fristgerecht - d.h. bis Ende Oktober - eingereicht.
Der Präsident der Disziplinarkommission sanktioniert die AC Bellinzona mit einem Abzug von drei Punkten in der laufenden Saison, da er der Ansicht war, dass «die Pflicht, die erforderlichen Bestätigungen über die Löhne und Sozialabgaben vorzulegen, eine der wichtigsten Verpflichtungen der Klubs der SFL darstellt, um den ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs und die korrekte Durchführung der Meisterschaft zu gewährleisten».
Da dieser Entscheid, der vom Rekursgericht nun bestätigt wurde, für die Swiss Football League endgültig ist, wird die Tabelle der dieci Challenge League offiziell angepasst. Die AC Bellinzona behält ihren 7. Rang, ist aber mit 18 Punkten nun punktgleich mit dem FC Stade Nyonnais und hat nur noch eine Länge Vorsprung auf den FC Stade-Lausanne-Ouchy (9.) und zwei auf den FC Schaffhausen (10.).