Akkreditierungen | Swiss Football League
Akkreditierungen für Medienschaffende
Information zum zentralisierten Akkreditierungssystem der SFL und des SFV
Seit der Saison 2023/24 wickeln die Klubs der Swiss Football League (SFL) und der Schweizerische Fussballverband (SFV) Anfragen für Medienakkreditierungen für ihre Spiele über ein gemeinsames, zentrales Online-System ab. Das System «SFL Accred» ersetzt frühere Direktanfragen an Heimklubs oder den SFV und sorgt für einheitliche und professionellere Abläufe.
Das Akkreditierungssystem kommt für folgende Spiele zur Anwendung:
- Meisterschaftsspiele Brack Super League / dieci Challenge League
- Heimspiele der SFL-Klubs im Schweizer Cup
- Heimspiele der SFL-Klubs in UEFA-Wettbewerben
- Heimspiele der SFV-Nationalteams (A-Team Männer, A-Team Frauen, U-21 Männer)
- Final im Schweizer Cup der Männer
- Final im AXA Women’s Cup
Der Zugang für Medienschaffende an die oben genannten Spiele erfolgt ausschliesslich über dieses System, nicht mehr über direkte Anfragen an den Heimklub oder den SFV.
Zulassungskriterien
Akkreditiert werden ausschliesslich Medienschaffende, die:
- einem anerkannten Medienverband angehören (Schweiz: Sportpress; Ausland: AIPS),
- einen konkreten Arbeitsauftrag vorweisen können,
- über eine hauptberufliche Tätigkeit in den Bereichen Journalismus oder Fotografie verfügen,
- volljährig sind.
Anfragen, die der individuellen Vermarktung eines Spielers dienen, werden nicht genehmigt. Die Bereitstellung einer angemessenen Anzahl an Fotos für Spieler liegt ausschliesslich in der Verantwortung der jeweiligen Klubs als Arbeitgeber. Die Spieler haben keine Rechte für die Publikation von Bewegtbildaufnahmen!
Ablauf für den Antragsprozess
- Zugang beantragen
- Medienunternehmen oder Einzelpersonen fordern spätestens eine Woche vor Kickoff des betreffenden Spiels über accreditation@sfl.ch (SFL/UEFA/Cup) oder presse@football.ch (Nationalteams/Cupfinals) einen Systemzugang an.
- Sie legen dem Antrag die unter den Zulassungskriterien aufgeführten Dokumente bei.
- Erfassung im System
- Erfüllt der Antrag die Zulassungskriterien, wird der Zugang freigeschaltet.
- Die verantwortliche Person eines Medienunternehmens (Org User) kann ab diesem Zeitpunkt personalisierte Konten (Representative Profile) für die Mitarbeitenden erstellen. Die SFL behält sich das Recht vor, einzelne Profile vor der Freischaltung zu überprüfen und allenfalls zusätzliche Informationen einzufordern.
- Bei einem Antrag einer Einzelperson erfolgt die Erfassung nur für die Person selbst. Es können keine weiteren Personen erfasst oder beantragt werden.
- Pflichtangaben: Kontaktdaten und Portraitfoto (frontal, ohne Sonnenbrille oder Kopfbedeckung).
- ID-Erstellung
- Für jede Person wird dabei im System eine ID generiert, die in der App «SFL Accred» gespeichert ist.
- Nach der Erfassung erhält jede Person aus dem System einen automatisch generierten Downloadlink für die App.
- Mit dem Download der App und dem damit verbundenen Zugang zu den im System hinterlegten Spielen akzeptiert jede Person die
- Spiel auswählen und Akkreditierung beantragen
- Die berechtigten Personen (Org User) können fortan im System ein Spiel auswählen und für eine Person einen Antrag für die gewünschte Rolle stellen.
- Mit dem Stellen eines Akkreditierungsantrages bestätigen die von der Akkreditierung umfassten Mitarbeitenden die Richtigkeit der gemachten Aussagen, die Kenntnis und die strikte Einhaltung der Akkreditierungsvorgaben sowie der geltenden Richtlinien und erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. Zuwiderhandlungen gegen die Akkreditierungsvorgaben oder gegen die geltenden Richtlinien werden rechtlich verfolgt und führen zur Sperrung in «SFL Accred».
- Alle bereits terminierten und über das System abgewickelten Spiele sind automatisch hinterlegt.
- Die Antragsfrist bewegt sich bei SFL- und Cupspielen zwischen 48 und 24 Stunden vor Kickoff, bei Länderspielen zwischen 4 und 7 Tagen vor Kickoff.
- Es werden seitens Klubs keine Saisonakkreditierungen mehr ausgestellt.
- Bearbeitung
- Der Heimklub (Meisterschaft/Cup/UEFA) respektive der SFV (Nationalteams/Cupfinals) prüft und beantwortet den Antrag (Annahme oder Ablehnung).
- Der Entscheid über eine Annahme oder Ablehnung der Akkreditierungsanfrage liegt abschliessend in der Hoheit des angefragten Heimklubs, respektive des SFV! Aus Kapazitätsgründen können auch Anfragen von zugelassenen Unternehmen oder Einzelpersonen jederzeit abgelehnt werden.
- Bei einer Annahme erfolgt eine Bestätigung in der App und eine Mitteilung an den Org User.
- Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit werden zudem direkt die Informationen zu beantragten Dienstleistungen (z. B. Zugangsberechtigung, Sitzplatz, Parking, WLAN usw.) übermittelt.
- Kurzfristige Änderungen
- Bei einer kurzfristigen Änderung (z.B. Personalwechsel) erfolgt eine direkte Meldung an die Medienabteilung des Heimklubs oder des SFV.
- Neue Saison
- Im Hinblick auf eine neue Saison müssen die Profile aller erfassten Personen manuell einmalig wieder aktiviert werden, damit wieder Anfragen gestellt werden können.
Ablauf am Spieltag
Ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Mediencenters können Medienschaffende mit einer bestätigten Anfrage in der App «SFL Accred» ihre Zugangsberechtigung in Form eines ausgedruckten Ausweises abholen.
- Wichtig: Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einer bestätigten Akkreditierung möglich. Medien- oder Journalistenausweise allein gelten nicht als Akkreditierung und berechtigen nicht zum Eintritt.
- Wichtig: Der Zutritt zum Stadion ist nur für angemeldete Personen mit einer bestätigten Anfrage möglich. Weitere, nicht angemeldete Begleitpersonen erhalten keinen Zutritt.
- Das Betreten des Spielfelds ist für Fotografierende ohne explizite Erlaubnis zu keinem Zeitpunkt erlaubt.
Rechtliche Hinweise
Die Akkreditierung «Photo» erlaubt ausschliesslich die Erstellung von Spielbildern in Form von Einzelbildern. Sie berechtigt nicht dazu, Spielbilder in Form von videoähnlichen Fotostrecken oder in Form von Videos zu erstellen und redaktionell oder kommerziell zu verwerten oder in sonstiger Weise, z.B. über private Social-Media-Accounts, zu veröffentlichen.
Dafür ist zwingend das schriftliche Einverständnis der blue Entertainment AG erforderlich. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt und führen zur Sperrung im Akkreditierungssystem.
Die Rechte an Bewegtbildern (Video) liegen bei Spielen der nationalen Meisterschaft und bei UEFA-Spielen bei blue Sport, bei Spielen im Schweizer Cup bei der SRG und beim Cupfinal sowie bei den Spielen der Nationalteams beim SFV (mit der SRG als erster Ansprechpartnerin, der finale Entscheid obliegt dem SFV). Akkreditierte Medienschaffende dürfen ohne das schriftliche Einverständnis der genannten Rechtehalter keine Bewegtbilder (Video) erstellen und/oder veröffentlichen. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt und führen auch hier zur Sperrung im Akkreditierungssystem.
Folgende Punkte müssen auch bei einem schriftlichen Einverständnis einer Partei, Spielbilder in Form von videoähnlichen Fotostrecken oder in Form von Videos zu erstellen, zwingend eingehalten werden:
- Mit dem jeweiligen Heimklub und der Partei, die das Einverständnis gegeben hat, ist am Spielfeldrand eine geeignete und während dem laufenden Spiel fixe Positionierung für die Drehaufnahmen zu definieren.
- Diese zugewiesene Kameraposition darf die Live-Produktion und Live-Übertragung in keiner Weise beeinträchtigen. Im Zweifelsfall ist die Partei zu konsultieren, die das Einverständnis gegeben hat.
- Interviews und eigene Aufnahmen nach dem Spiel sind auch bei einem Einverständnis einer Partei zwingend in der Mixed Zone durchzuführen. Alle anderen Bereiche sind den Rechtehaltern vorbehalten.
Fragen?
accreditation@sfl.ch / presse@football.ch
Wichtige Links
» Login für das Akkreditierungssystem (für bestehende Accounts)
» FAQ für SFL-Klubs zum System von OppSport

